Hallo liebe Kinder, hallo liebe Eltern,
hier finden Sie nähere Informationen zum Ferienspass 2019.
Anmeldetag für das Ferienprogramm 2019 ist in diesem Jahr am Samstag, 06. Juli 2019 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Bürgersaal Auenheim. Im Anschluss werden auch gleich die Restplätze vergeben.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingehens berücksichtigt.
Achtung: Für die Angebote muss der jeweilige Teilnahmebeitrag direkt bei der Anmeldung entrichtet werden. Eine Abmeldung kann bis 5 Tage vor der betreffenden Veranstaltung direkt beim Veranstalter erfolgen. Der Teilnahmebeitrag wird dann zurückerstattet. Bei einer späteren Abmeldung kann keine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgen.
Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Beteiligung statt! Wir bitten um Verständnis für schlechtwetterbedingte, kurzfristige Absagen.
Liebe Eltern, in Ihrem Interesse:
Beachten Sie bitte unbedingt bei der Anmeldung die angegebenen Altersgrenzen!
Veranstalter des Auemer Ferienspaßes ist die Ortsverwaltung Auenheim und der Förderverein Dorfgemeinschaft. Die Kinder und Betreuer sind während der Veranstaltung Unfall- und Haftpflicht versichert.
Veranstaltungsordnung
1. Jeder
Teilnehmer ist verpflichtet, auf seine Sachen selbst zu achten, sich an die
Anordnungen der Betreuer zu halten, sich nicht ohne Abmeldungen von der Gruppe
zu entfernen, die Haus- bzw. Badeordnung einzuhalten.
2. Bitte beachten Sie, dass
die Gemeinde Auenheim und seine Beauftragten und Bediensteten nicht für
grob-fahrlässige oder vorsätzlich verschuldete Schäden von Kindern haftet.
3. Alle teilnehmenden
Personen sind über eine Versicherung der Stadt Kehl abgesichert.
4. Es passiert immer wieder, dass angemeldete Kinder nicht erscheinen. Bitte sagen Sie auf jeden Fall rechtzeitig bei der Ansprechperson ab, damit die freigewordenen Plätze an andere Kinder weitergegeben werden können. HERZLICHEN DANK!
5. Es stehen ein Anmelde- und ein Nachmeldetag zur Verfügung. Deshalb bitten wir davon abzusehen, die Kinder erst am Veranstaltungstag beim Veranstalter vorzustellen und anzufragen, ob noch Platz frei wäre.
Aufsichtspflicht
Die Eltern übertragen die Aufsichtspflicht für die Dauer der Einzelveranstaltungen an die durchführenden Partner.
Datenschutz
Bei der Anmeldung werden persönliche
Daten des Kindes aufgenommen (Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer,
etc.). Diese Daten werden an die Veranstalter weitergeleitet. Dritte haben
keinen Zugang zu den Daten.
Bildmaterial
Im Rahmen des Ferienspass-programms werden von den Veranstaltern Fotos/Filme
gemacht, auf denen möglicherweise auch Ihr Kind abgebildet ist. Diese
Fotos/Filme möchten wir als Ortschaft Auenheim – Ferienspassorganisation im Rahmen unserer Öffentlichkeits-arbeit
nutzen und bitten daher um Ihre Einwilligung in die unentgeltliche Verwertung
und Veröffentlichung. Zu diesem Zweck würden wir Sie bitten, durch Ihre
Unterschrift auf den
Kinder-Personalbogen uns dazu die Erlaubnis zu erteilen.
Weitere Hinweise
Bei Unternehmungen in frischer Luft bitte nicht vergessen:
Bei Sonnenschein: Sonnencreme, Kopfbedeckung, ausreichend zu trinken
Bei Regen: regendichte Kleidung, festes Schuhwerk
Ist ihr Kind Allergiker? Bitte informieren Sie uns!
Eventl. Krankheiten (z.B. Bluthochdruck oder Diabetes) bitte den Betreuern melden!
Zum Thema Rucksackvesper!! Damit ihr euren Hunger stillen könnt braucht ihr ein ordentliches Vesper, nicht nur Süßigkeiten.
Sehr wichtig ist auch etwas Gutes zu Trinken. Den Durst löscht man am besten mit Wasser oder Saftschorle.
Wer
hat Zeit und Lust als Begleitperson
mit PKW beim Ferienspass aktiv dabei zu sein? Wir
brauchen dringend Mamas, Papas, Omas, Opas, etc. die bereit wären uns an einem
der folgenden Termine zu unterstützen. Bitte meldet euch / melden Sie sich direkt
beim angegebenen Ansprechpartner!
Herzlichen Dank.
Haftungsausschluss
Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt die Stadt Kehl, Ortsverwaltung Auenheim, ihre Haftung auf den Umfang dieser Versicherung. Im Übrigen schließt sie ihre Haftung aus. Dies gilt nicht hinsichtlich der Haftung der Stadt Kehl für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auf sonstige Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Stadt Kehl beruhen.